Wohnungskündigung: Auch Nichten und Neffen können Eigenbedarf begründen

04-FEB-10

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass er einem Mieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen darf, wenn er einer Nichte die Wohnung vermieten will. Auch sie sei eine Familienangehörige, für die dieses Recht in Anspruch genommen werden dürfe. Nicht nur Geschwister, auch deren Kinder seien "noch so eng mit dem Vermieter verwandt", dass es nicht darauf ankomme, "ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter" bestehe. (Hier ging es um eine 85jährige Vermieterin, die in eine Seniorenresidenz übergesiedelt war und ihre Nichte in ihrer Eigentumswohnung wohnen lassen wollte. Diese sollte sich im Gegenzug um ihren Haushalt im Seniorenheim kümmern.) (BGH, VIII ZR 159/09)