Bankrecht: Das Geldinstitut ist nur Zahlstelle, nicht Empfänger

24-FEB-10

Ein Kreditinstitut ist auch dann "nur Zahlstelle" und nicht zur Rückzahlung einer vom Finanzamt auf ein - vom Steuerzahler angegebenes - Girokonto überwiesenen Steuererstattung verpflichtet, wenn der Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto landet und von dort (nach Rechnungsabschluss) an den Insolvenzverwalter des früheren Kontoinhabers überwiesen wird. Die Bank selbst ist nicht "Empfängerin" des Geldes. Deswegen kann das Finanzamt von ihr auch keine Erstattung verlangen. Das gelte jedenfalls dann, so der Bundesfinanzhof, wenn das Geldinstitut das Geld rechtmäßig verwaltet und ordnungsgemäß verbucht hat. (BFH, VII R 6/09)